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eANV - Das elektronischen Abfallnachweisverfahren

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist, nach der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) seit dem 1. April 2010, das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle.

Zum elektronischen Nachweisverfahren zählen sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle, im engeren Sinne der elektronische Entsorgungsnachweis und der elektronische Begleitschein sowie im weiteren Sinne die elektronische Registerführung.

Damit der Erzeuger am Gesamtsystem teilnehmen kann, ist es verpflichtend, dass er über eine Anmeldung über das Internetportal www.zks-abfall.de (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder) verfügt bzw. registriert.
Die ZKS-Abfall dient somit als „technische Datendrehscheibe“, welche alle Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt

Diese Anmeldung ist nur mit einer eigenen Signaturkarte und Lesegeräte möglich. Die Registrierung kann auch durch unseren Provider www.wandrei.de erfolgen.

Portal der Firma ERNST zum elektronischen Nachweisverfahren

Das Portal mit den Daten liegt auf dem Server der Rudolf Ernst GmbH & Col KG. Alle am Entsorgungsprozess beteiligten Firmen wie Erzeuger, Beförderer und Entsorger können auf dem Portal mit allen Funktionen (z.B. Formulare, Versand, elektronische Registerführung) arbeiten und brauchen selbst keine weiteren eANV-Lösungen.

Die Software für das eANV bei der Firma umfasst:

  • Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Begleit- und Übernahmescheine
  • Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung sowie Entsorgungsnachweise
  • Kommunikation mit der ZKS-Abfall
  • Durchführung von elektronischen Signaturen
  • Gesetzeskonforme Archivierung
  • Gesetzeskonforme Erstellung von Registerauszügen
  • Langzeitarchivierung sämtlicher Entsorgungsvorgänge ihres Unternehmens, unabhängig davon, mit welchem Entsorger Sie die Entsorgung durchgeführt haben.
  • Fortlaufende Anpassung an Gesetze/Verordnungen

Die Führung des Registers und Archivierung erfolgt bei unserem Provider. Eine Registerführung und eine Datenarchivierung durch einen Fremdanbieter sind nicht notwendig.

Bei Fragen rund um den Service, Anmeldung und Portal

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