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eANV

eANV - Das elektronischen Abfallnachweisverfahrens

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist, nach der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) seit dem 1. April 2010, das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle.

Zum elektronischen Nachweisverfahren zählen sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle, im engeren Sinne der elektronische Entsorgungsnachweis und der elektronische Begleitschein sowie im weiteren Sinne die elektronische Registerführung.

Damit der Erzeuger am Gesamtsystem teilnehmen kann, ist es verpflichtend, dass er über eine Anmeldung über das Internetportal www.zks-abfall.de (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder) verfügt bzw. registriert.

Die ZKS-Abfall dient somit als „technische Datendrehscheibe“, welche alle Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt.

Diese Anmeldung ist nur mit einer eigenen Signaturkarte und Lesegeräte möglich.

Die Registrierung kann auch durch unseren Provider http://www.wandrei.de erfolgen.

Vorgehensweise

Die elektronische Nachweisführung setzt voraus, dass alle beteiligten Parteien über eine Signaturkarte für qualifizierte digitale Signaturen sowie ein passendes Kartenlesegerät verfügen. Durch die Nachweisverordnung (§§ 17 – 22) und das Signaturgesetz ist die Nutzung einer solchen digitalen Signatur verpflichtend!

Signaturkarte fürs eANV

Zum Erzeugen einer qualifizierten elektronischen Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, wird eine personalisierte Signaturkarte benötigt. Solche Signaturkarten werden von verschiedenen Zertifizierungsdiensteanbietern, wie zum Beispiel:

herausgegeben. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss eine solche Signaturkarte stets persönlich bei einer zugelassenen Registrierungsstellen beantragt werden.

Kartenlesegerät

Signaturkarte frei schalten

Die Signaturkarte ist dann mittels Lesegerät bei der ausgebenden Stelle frei zu schalten, damit die Karte zur digitalen Signatur genutzt werden kann.

Anmeldung bei der ZKS-Abfall

Als nächsten Schritt müssen Sie Ihr Unternehmen bei der ZKS www.zks-abfall.de unter dem Menüpunkt Länder-eANV anmelden, um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können. Nach dieser Registrierung ist eine Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren möglich.

Portal der Firma Ernst zum elektronischen Nachweisverfahren

Das Portal mit den Daten liegt auf dem Server der Rudolf Ernst GmbH & Col KG. Alle am Entsorgungsprozess beteiligten Firmen wie Erzeuger, Beförderer und Entsorger können auf dem Portal mit allen Funktionen (z.B. Formulare, Versand, elektronische Registerführung) arbeiten und brauchen selbst keine weiteren eANV-Lösungen.

  • Die Software für das eANV bei der Firma umfasst:
  • Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Begleit- und Übernahmescheine
  • Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung sowie Entsorgungsnachweise
  • Kommunikation mit der ZKS-Abfall
  • Durchführung von elektronischen Signaturen
  • Gesetzeskonforme Archivierung
  • Gesetzeskonforme Erstellung von Registerauszügen
  • Langzeitarchivierung sämtlicher Entsorgungsvorgänge ihres Unternehmens, unabhängig davon, mit welchem Entsorger Sie die Entsorgung durchgeführt haben.
  • Fortlaufende Anpassung an Gesetze/Verordnungen

Die Führung des Registers und Archivierung erfolgt bei unserem Provider. Eine Registerführung und eine Datenarchivierung durch einen Fremdanbieter sind nicht notwendig.

Für Fragen rund um den Service, Anmeldung und dem Portal steht Ihnen unserer Partner Dr. Wandrei mit der Software NSUITE:

Dr.Ing. Wandrei GmbH

Systeme Software Schulung Service
Köpenicker Str. 325 – Haus 116
12555 Berlin

NSUITE-Support: 030 6576 3800
Telefon: 030 6576 2366
Telefax: 030 657 16 24
E-Mail: info[at]nsuite.de
Internet: www.nsuite.de

© Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG

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